Nachhaltigkeit, Nachhaltigkeitsbericht

GRI-Standards

(Quelle: postmodernstudio - depositphotos.com)

09.02.2021 - Um Unternehmen und Organisationen dabei zu unterstützen, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, um damit Rechenschaft über ihre ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen abzulegen, wurden von der Global Reporting Initiative (GRI) die GRI-Standards entwickelt. Die erste Richtlinie wurde im Jahre 1999 veröffentlicht. Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr über die Ziele der Standards, ihr Layout und ihre Anwendung.

1. Definition

Die GRI Sustainability Reporting Standards sind die ersten globalen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die GRI-Standards sind die jüngste Weiterentwicklung der ursprünglichen GRI-Richtlinien zur Nachhaltigkeit. Der Inhalt wurde in eine Reihe modularer, zusammenhängender Standards umstrukturiert. Es gibt drei universelle Standards, die von jeder Organisation verwendet werden, die einen Nachhaltigkeitsbericht erstellt. Außerdem gibt es drei Reihen von spezifischen Standards, die wirtschaftliche, ökologische und soziale Auswirkungen abdecken.

Abbildung 1. Übersicht GRI-Standards.

 

2. Ziel

Mit den GRI-Standards wird für Organisationen und Stakeholder eine gemeinsame Sprache geschaffen, auf deren Grundlage die ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen von Organisationen vermittelt und verstanden werden können. Die Standards dienen der Verbesserung der globalen Vergleichbarkeit und Qualität von Informationen zu diesen Auswirkungen. Gleichzeitig sorgen sie für eine größere Transparenz und eine stärkere Erfüllung der Rechenschaftspflicht von Organisationen. 

 

3. Layout

Jeder Standard hat eine ähnliche Struktur. Jede Angabe hat eine einzigartige Nummer im Titel und für jede Angabe ist der Inhalt wie folgt gegliedert:  

Pflichtanforderungen: Hierbei handelt es sich um verbindliche Anweisungen. Pflichtanforderungen werden im Text fett hervorgehoben und in Verbindung mit „muss/müssen“ angezeigt. Pflichtanforderungen sind im Zusammenhang mit Empfehlungen und weiterführenden Anleitungen zu lesen. Im Gegensatz zu Pflichtanforderungen müssen Organisationen jedoch Empfehlungen und weiterführende Anleitungen nicht befolgen, um erklären zu können, dass ihr Bericht in Übereinstimmung mit den Standards erstellt worden ist. 

Empfehlungen: Hierbei geht es um Fälle, in denen zu einer bestimmten Vorgehensweise ermutigt wird, die jedoch nicht verpflichtend ist. Empfehlungen sind im Text durch die Wörter „sollte/sollten“ gekennzeichnet.  

weiterführenden Anleitungen: Diese Abschnitte umfassen Hintergrundinformationen, Erläuterungen und Beispiele, damit eine Organisation ein besseres Verständnis der Pflichtanforderungen erlangen kann.   

Dadurch wird es einfacher zu wissen, was berichtet werden muss und wie es berichtet werden muss.

Abbildung 2. Übersicht Layout

 

4. Die GRI Standards

4.1 GRI 101: Grundlagen

GRI 101 ist das Ausgangsdokument bei der Anwendung der einzelnen GRI-Standards. Er erklärt, wie die Standards verwendet werden, führt in die 10 Prinzipien der Berichterstattung ein und erklärt, wie man einen Bericht erstellt, der mit den Standards übereinstimmt. Durch die Anwendung des Wesentlichkeitsprinzips aus diesem Standard identifizieren Sie Ihre wesentlichen Themen, sprich diejenigen mit den bedeutendsten Auswirkungen und dem größten Einfluss auf die Interessengruppen. Der Fokus auf die Wesentlichkeit hilft dabei, über die Auswirkungen zu berichten, die am wichtigsten sind. Auf Basis der wesentlichen Themen wählt man die für sich relevanten themenspezifischen Standards. Diese können in der Zukunft jederzeit um weitere Themen erweitert werden. Weitere Prinzipien der Berichterstattung zur Bestimmung des Berichtsinhalts sind:

  • Einbindung von Stakeholdern: Die berichtende Organisation muss ihre Stakeholder ermitteln und angeben und im Bericht erläutern, inwiefern sie auf ihre vertretbaren Erwartungen und Interessen eingegangen ist.
  • Nachhaltigkeitskontext: Im Bericht muss die Leistung der berichtenden Organisation im breiteren Nachhaltigkeitskontext dargestellt sein.
  • Wesentlichkeit: Im Bericht müssen Themen behandelt werden, die die erheblichen ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen der berichtenden Organisation aufzeigen oder die Beurteilungen und Entscheidungen der Stakeholder erheblich beeinflussen.
  • Vollständigkeit: Im Bericht müssen die wesentlichen Themen und ihre Abgrenzungen ausreichend behandelt werden, um die erheblichen ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen aufzuzeigen und es Stakeholdern zu ermöglichen, die Leistung der berichtenden Organisation im Berichtszeitraum zu beurteilen.

Prinzipien der Berichtserstattung zur Sicherstellung der Berichtsqualität sind:

  • Genauigkeit: Die im Bericht enthaltenen Informationen müssen ausreichend genau und detailliert sein, damit Stakeholder die Leistung der berichtenden Organisation beurteilen können.
  • Ausgewogenheit: Die im Bericht enthaltenen Informationen müssen die positiven und negativen Aspekte der Leistung der berichtenden Organisation wiedergeben, damit sie eine fundierte Beurteilung der Gesamtleistung der Organisation erlauben.
  • Verständlichkeit: Die berichtende Organisation muss Informationen auf eine für die Stakeholder verständliche und zugängliche Art und Weise zur Verfügung stellen.
  • Vergleichbarkeit: Die berichtende Organisation muss die Informationen in einer einheitlichen Art und Weise auswählen, zusammenstellen und offenlegen. Die im Bericht enthaltenen Informationen müssen so dargestellt werden, dass Stakeholder in der Lage sind, Änderungen der Leistung der Organisation im Zeitverlauf zu analysieren, und dass eine Analyse im Vergleich zu anderen Organisationen durchgeführt werden kann.
  • Zuverlässigkeit: Die berichtende Organisation muss bei der Erfassung, Aufzeichnung, Zusammenstellung, Analyse und Offenlegung der bei der Erstellung des Berichts verwendeten Informationen und Verfahren darauf achten, dass diese einer Überprüfung unterzogen werden können und die Qualität und Wesentlichkeit der Informationen damit belegt werden können.
  • Aktualität: Die berichtende Organisation muss gemäß einem festgelegten Zeitplan so berichten, dass die Informationen den Stakeholdern für fundierte Entscheidungen rechtzeitig vorliegen.

GRI 101 enthält zudem die spezifischen Erklärungen, die für Organisationen bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts in Übereinstimmung mit den Standards erforderlich sind und die Erklärungen, die für Organisationen erforderlich sind, die bei der Offenlegung spezifischer Informationen ausgewählten GRI-Standards oder Teile davon anwenden.

 

4.2 GRI 102: Allgemeine Angaben

GRI 102 wird für das Berichten kontextbezogener Informationen über Ihre Organisation und ihre Berichterstattungspraktiken verwendet. Dies können Informationen über das Profil, die Strategie, die Ethik und Integrität, die Unternehmensführung, die Einbindung von Stakeholdern und den Berichterstattungsprozess einer Organisation sein.

 

4.3 GRI 103: Managementansatz

GRI 103 wird angewandt, um zu berichten, wie die Organisation Ihre wesentlichen Themen handhabt. Dieser Standard wird zusammen mit jedem themenspezifischen Standard (Reihe 200, 300, 400) verwendet, um zu erklären, warum das Thema von Bedeutung ist und wo die Auswirkungen auftreten. Auch das Thema der Abgrenzung ist in diesem Standard zu finden. Die Abgrenzung des Themas beschreibt für jedes wesentliche Thema, wo die Auswirkungen auftreten sowie die Beteiligung der Organisation an den Auswirkungen.

 

4.4. GRI 200, 300 und 400

Die 200er-, 300er- und 400er-Reihen umfassen zahlreiche themenspezifische Standards. Diese Reihen dienen der Offenlegung von Informationen zu den Auswirkungen einer Organisation bezüglich ökonomischer, ökologischer und sozialer Themen (z. B. indirekte ökonomische Auswirkungen, Wasser oder Beschäftigung).

 

5. Anwendung der GRI-Standards

Möchte eine Organisation erklären, dass ihr Nachhaltigkeitsbericht in Übereinstimmung mit den GRI-Standards erstellt worden ist (entweder in Übereinstimmung mit der Berichtsoption „Kern“ oder der Option „Umfassend“), dann ist sie dazu verpflichtet, alle im Standard 101 Abschnitt 2. enthaltenen Pflichtanforderungen zu erfüllen. Diese Pflichtanforderungen werden im Text fett hervorgehoben und sind mit den Wörtern „muss/müssen“ gekennzeichnet. Sie dienen der berichtenden Organisation als Leitfaden bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts, der folgende Anforderungen erfüllt:

  • Anwendung der Prinzipien der Berichterstattung: Die berichtende Organisation muss bei der Bestimmung des Berichtsinhalts und der Sicherstellung der Berichtsqualität alle Prinzipien der Berichterstattung anwenden.
  • Offenlegung allgemeiner Angaben: Die berichtende Organisation muss die gemäß GRI 102: Allgemeine Angaben erforderlichen Angaben offenlegen.  
  • Identifizierung wesentlicher Themen und ihrer Abgrenzungen: Die berichtende Organisation muss ihre wesentlichen Themen unter Anwendung der Prinzipien der Berichterstattung zur Bestimmung des Berichtsinhalts identifizieren. Die berichtende Organisation muss die Abgrenzung für jedes wesentliche Thema identifizieren.
  • Darstellung der Informationen: Wenn die berichtende Organisation über eine verpflichtende Angabe berichtet und eine Referenz in Bezug auf eine andere Quelle, wo die Informationen zu finden sind, verwendet, muss die Organisation Folgendes sicherstellen: der Verweis umfasst die genaue Stelle der erforderlichen Angabe und die referenzierten Informationen sind öffentlich verfügbar und für jedermann zugänglich.

Für die Anwendung der GRI-Standards stehen zwei grundlegende Ansätze zur Verfügung:

  • Anwendung aller GRI-Standards bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts in Übereinstimmung mit den GRI-Standards. Dieser Ansatz wird verwendet, wenn die Organisation einen Bericht zu ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen auf Basis der GRI-Standards verfassen will. Ein in Übereinstimmung mit den GRI-Standards verfasster Bericht muss einen GRI-Inhaltsindex enthalten, der an einer einheitlichen Stelle dargestellt ist und die Seitennummern oder URLs aller Angaben beinhaltet. Wird ein Nachhaltigkeitsbericht in Übereinstimmung mit den GRI-Standards erstellt, stehen zwei Möglichkeiten zur Auswahl: die Optionen „Kern“ und „Umfassend“. Die Option „Kern“ stellt sicher, dass ein Bericht die für das Verständnis des allgemeinen Charakters der Organisation, der wesentlichen Themen der Organisation, der mit diesen Themen zusammenhängenden Auswirkungen und des Umgangs mit den notwendigen Mindestinformationen bezüglich dieser Auswirkungen enthält. Die Option „Umfassend“ baut auf der Option „Kern“ auf. Es werden zusätzliche Angaben zur Strategie, zur Ethik und Integrität, und zur Unternehmensführung der Organisation benötigt. Außerdem müssen die Auswirkungen der Organisation in einer umfassenderen Weise offengelegt werden. Das heißt, dass alle themenspezifischen Angaben für jedes der in den GRI-Standards ausgeführten wesentlichen Themen offengelegt werden müssen.
  • Anwendung ausgewählter Standards oder Teile davon bei der Offenlegung spezifischer Informationen. Diese Option hat die Bezeichnung „Angabe über die selektive Anwendung der GRI-Standards“. Diese Option ist angemessen für eine Organisation, die einen Bericht zu ökonomischen, ökologischen und/oder sozialen Auswirkungen erstellen möchte, jedoch nicht beabsichtigt, die GRI-Standards vollständig anzuwenden, um ein vollständiges Bild ihrer wesentlichen Themen und im Zusammenhang stehenden Auswirkungen zu vermitteln. Beispielsweise sieht eine Organisation möglicherweise vor, für eine bestimmte Stakeholder-Gruppe ihre Auswirkungen auf die Biodiversität offenzulegen. In diesem Fall könnte die Organisation die Angaben aus GRI 103: Managementansatz und GRI 304: Biodiversität zur Hand nehmen und würde die notwendige Angabe über die teilweise Einhaltung der GRI-Standards in allen auf der Basis dieser Standards veröffentlichten Dokumenten einfügen. Die spezifischen Anforderungen für eine Angabe über die teilweise Einhaltung der GRI-Standards finden Sie in 101 Klausel 3.3.  

Um angeben zu können, dass ein Nachhaltigkeitsbericht in Übereinstimmung mit den GRI-Standards erstellt worden ist, muss die berichtende Organisation die Kriterien für die jeweilige Option (Option „Kern“ oder Option „Umfassend“) aus Tabelle 1 des GRI Standards 101 Grundlagen erfüllen.

 

6. Einbettung in greenQuality

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7. Verwandte Themen

CSR, Umweltschutz, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Qualitätsmanagement

 

8. Quellen

  • GRI 101: Grundlagen 

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